640.41
CH-BL
§ 29 Verordnung für die Musikschule - Pflichtenheft
Leitung - Schulleitung
§ 29 Verordnung für die Musikschule · Pflichtenheft
1. Das Pflichtenheft der Schulleitungen richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 sowie nach § 20 der Verordnung für die Schulleitungen und die Schulsekretariate vom 13. Mai 2003.
2. Der Aufgabenkatalog kann ergänzt werden und wird dem Bedarf entsprechend ressourciert.