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640.41 CH-BL

§ 29 Verordnung für die Musikschule - Pflichtenheft

Leitung - Schulleitung
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§ 29 Verordnung für die Musikschule · Pflichtenheft

1. Das Pflichtenheft der Schulleitungen richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 sowie nach § 20 der Verordnung für die Schulleitungen und die Schulsekretariate vom 13. Mai 2003.

2. Der Aufgabenkatalog kann ergänzt werden und wird dem Bedarf entsprechend ressourciert.

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