640.41
CH-BL
§ 22 Verordnung für die Musikschule - Unterrichtsbesuch
Schulbeteiligte - Erziehungsberechtigte
§ 22 Verordnung für die Musikschule · Unterrichtsbesuch
1. Die Erziehungsberechtigten können nach vorheriger Absprache mit der Musiklehrerin oder dem Musiklehrer den Musikunterricht ihrer Kinder besuchen.