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640.41 CH-BL

§ 14 Verordnung für die Musikschule - Inhalt der internen Evaluation

Aufgaben der Schulen - Qualität und Aufsicht - Qualitätsentwicklung und -sicherung
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§ 14 Verordnung für die Musikschule · Inhalt der internen Evaluation

1. Die interne Evaluation auf der Ebene der Schule als Organisation hat zum Ziel, Grundlagen zur Verbesserung der Abläufe, der Strukturen und der Schulkultur zu erhalten und Rechenschaft zu geben. Sie umfasst insbesondere

a. die Überprüfung des Schulprogramms und dessen Realisierung;

b. * ...

c. die im Unterricht erzielten Schulleistungen der Musikschülerinnen und Musikschüler;

d. die Arbeit der Schulleitung.

2. Die interne Evaluation auf der Ebene des Unterrichts hat zum Ziel, Grundlagen zur Sicherung und Steigerung der Unterrichtsqualität der einzelnen Musiklehrerinnen und Musiklehrer zu erhalten.

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