640.41
CH-BL
§ 10 Verordnung für die Musikschule - Kostenbeitrag an den Musikunterricht
Aufnahme in die Musikschule
§ 10 Verordnung für die Musikschule · Kostenbeitrag an den Musikunterricht
1. Der Kostenbeitrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Musikschülerinnen und Musikschülern basiert auf den von den einzelnen Musikschulen berechneten Gesamtkosten.