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640.33 SAL CH-BL

§ 5 Verordnung über den Betrieb der Schuladministrationslösung SAL (Vo SAL) - Bearbeitungsarten

Datenbearbeitung
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§ 5 Vo SAL · Bearbeitungsarten

1. Datenbearbeitungen im Sinne dieser Verordnung sind

a. Lesen;

b. Verändern.

2. Lesen bedeutet, dass mittels Leserechten die Daten inhaltlich nicht verändert werden können. Jedoch ist das Erstellen von elektronischen Listen und Dokumenten, welche diese Daten enthalten können, innerhalb der Schuladministrationslösung SAL möglich.

3. Verändern bedeutet, dass mittels Schreibrechten zusätzlich Daten neu erfasst oder bestehende Daten inhaltlich geändert oder gelöscht werden können.

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