§ 3 Verordnung über den Betrieb der Schuladministrationslösung SAL (Vo SAL) - Zugriffsberechtigung
§ 3 Vo SAL · Zugriffsberechtigung
1. Die Schuladministrationslösung SAL besteht aus den beiden Applikationen «schulNetz» und «Vertragsworkflow».
2. Die Applikation «schulNetz» unterstützt alle relevanten Administrationsprozesse für die Schulen. Sie umfasst die Bereiche
a. Schulmandant: Jede angeschlossene Schule verwaltet in ihrem Mandanten alle relevanten Administrationsprozesse der eigenen Schule.
b. Kantonsmandant: Über diesen werden schulübergreifende Applikationsteile administriert.
3. Die Applikation «Vertragsworkflow» unterstützt die HR-Prozesse im Bereich der Anstellung von Lehrpersonen.
4. Die Authentisierung für die beiden Applikationen «schulNetz» und «Vertragsworkflow» erfolgt über die entsprechenden Serviceplattformen des Kantons.
5. Die Autorisierung für die Applikationen «schulNetz» erfolgt rollenbasiert gemäss den in Anhang 1 festgelegten Rollen sowie Berechtigungen für folgende Stellen (jeweils für Volksschulen, Gymnasien und Berufsfachschulen)
a. Schülerinnen und Schüler und Berufslernende sowie Erziehungsberechtigte über den Account ihrer minderjährigen Kinder;
b. Fachlehrpersonen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Klassenassistenzen;
c. Klassenlehrpersonen;
d. Personen mit pädagogisch-therapeutischem Auftrag (Logopädinnen und Logopäden, Therapeutinnen und Therapeuten der Psychomotorik);
e. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Betreuende in der BerufsWegBereitung;
f. Lehrpersonen mit einer Anstellung bei Drittanbietern, die eine unterrichtsbezogene Aufgabe an einer öffentlichen Schule haben;
g. Schulleitungen;
h. Mitarbeitende der Schulsekretariate;
i. Dienststellen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD): Amt für Volksschulen (AVS); Generalsekretariat (GS), Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH);
j. Amt für Daten und Statistik;
k. Vorgesetzte der Schulleitungen (Schulrat, Gemeinderat, AVS, BMH);
l. Mitarbeitende der Schulsozialdienste;
m. Mitarbeitende der Hausdienste;
n. Mitarbeitende der Schulbibliotheken;
o. Religionslehrpersonen;
p. Ausbildungsverantwortliche Lehrbetrieb.
6. Die Zugriffsberechtigungen werden durch folgende Personen vergeben, verwaltet und kontrolliert
a. die Anwendungsverantwortliche oder den Anwendungsverantwortlichen SAL im Kantonsmandanten von «schulNetz»;
b. die schulinterne oder den schulinternen Useradmin in den Schulmandanten von «schulNetz»;
c. * die Anwendungsverantwortliche oder den Anwendungsverantwortlichen SAL für die Applikation («Vertragsworkflow»).
7. Für die Aktualisierung von vergebenen Berechtigungen ist die zuständige Stelle gemäss Abs. 6 verantwortlich.