640.33
SAL
CH-BL
§ 10 Verordnung über den Betrieb der Schuladministrationslösung SAL (Vo SAL) - Löschung der Personaldaten
Datenlöschung
§ 10 Vo SAL · Löschung der Personaldaten
1. Die Löschung von Daten über Lehrpersonen und weitere Mitarbeitende der Schule richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Personalgesetzgebung, vorbehältlich spezialgesetzlicher Aufbewahrungsfristen.