640.33
SAL
CH-BL
§ 1 Verordnung über den Betrieb der Schuladministrationslösung SAL (Vo SAL) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Vo SAL · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten in der Schuladministrationslösung SAL, die Zugriffsberechtigungen auf diese Daten, die Weitergabe der Daten und deren Löschung.