640.32
PW
CH-BL
§ 12 Verordnung über die Miete von Schulanlagen - Mietzinsberechnung für Schwimmhallen
Schulische Nutzung
§ 12 Verordnung über die Miete von Schulanlagen · Mietzinsberechnung für Schwimmhallen
1. Für die teilzeitliche schulische Nutzung von Schwimmhallen der Gemeinden werden folgende jährlichen Pauschalen verrechnet
a. Klasse pro Lektion: 80 Fr.
b. Klasse pro Schulsemester: 1'560 Fr.
c. Klasse pro Schuljahr: 3'120 Fr.
2. Die Höhe der Pauschalen wird in sinngemässer Anwendung von § 11 Absatz 4 angepasst.