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§ 12 Verordnung über die Miete von Schulanlagen - Mietzinsberechnung für Schwimmhallen

Schulische Nutzung
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§ 12 Verordnung über die Miete von Schulanlagen · Mietzinsberechnung für Schwimmhallen

1. Für die teilzeitliche schulische Nutzung von Schwimmhallen der Gemeinden werden folgende jährlichen Pauschalen verrechnet

a. Klasse pro Lektion: 80 Fr.

b. Klasse pro Schulsemester: 1'560 Fr.

c. Klasse pro Schuljahr: 3'120 Fr.

2. Die Höhe der Pauschalen wird in sinngemässer Anwendung von § 11 Absatz 4 angepasst.

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