§ 11 Verordnung über die Miete von Schulanlagen - Mietzinsberechnung für Aussensportanlagen
§ 11 Verordnung über die Miete von Schulanlagen · Mietzinsberechnung für Aussensportanlagen
1. Für die voll-oder teilzeitliche schulische Nutzung von Aussensportanlagen werden folgende jährlichen Pauschalen verrechnet
a. Rasenspielfeld: 3'100 Fr.
b. Kunstrasenfeld: 6'000 Fr.
c. Allwetterplatz: 1'000 Fr.
d. Laufbahnen (4 Bahnen): 1'500 Fr.
e. Wurf-, Sprung-, Stossanlagen (gesamthaft): 800 Fr.
f. Beach-Volleyball: 600 Fr.
2. Diese Pauschalen sind je gemietetem Anlageteil zu bezahlen.
3. Die Pauschalen basieren auf einem Drittel der genäherten, jährlichen Betriebskosten. Massgebliche Kriterien für deren Bestimmung sind Lohn- und Materialkosten sowie der Zeitaufwand des Unterhaltpersonals.
4. Die Pauschalen werden von einer vom Regierungsrat und dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden eingesetzten, paritätischen Gruppe von Baufachleuten im Abstand von jeweils fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls vom Regierungsrat angepasst. In jedem Fall kommt eine Anpassung an die Teuerung gemäss § 102a Absatz 2 Bildungsgesetz zur Anwendung.