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§ 10 Verordnung über die Miete von Schulanlagen - Mietzinsberechnung für Schulgebäude, Schulräume und Sportanlagen

Schulische Nutzung
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§ 10 Verordnung über die Miete von Schulanlagen · Mietzinsberechnung für Schulgebäude, Schulräume und Sportanlagen

1. Bei vollzeitlicher Nutzung eines Schulgebäudes setzt sich der Jahresmietpreis zusammen aus dem Mietwert, multipliziert mit dem Belegungs-Quotienten auf Grund des Klassenbedarfs und dem Zustands-Quotienten des Mietobjekts. Dabei kommt folgende Formel zur Anwendung: Mietpreis = MW x (B / BMAX) x (Z(m) / NW)

2. Bei teilzeitlicher Nutzug von Klassen- und Spezialunterrichtsräumen, sowie Sportanlagen setzt sich der Jahresmietpreis zusammen aus dem Mietwert, multipliziert mit dem Belegungs-Quotienten auf Grund der Wochenlektionen, dem Zustands-Quotienten des Gebäudes, dem Mietflächen-Quotienten und dem Raumqualitätsfaktor. Dabei kommt folgende Formel zur Anwendung: Mietpreis = MW x (WL / WL Rw) x (Z(m) / NW) x (HNFMF / HNF GEB) x QR

3. Liegt ausnahmsweise in einem Schulgebäude oder in einer Sportanlage eine Rohmiete vor und hat der Mieter den Innenausbau mieterspezifisch auf eigene Kosten erstellt, so setzt sich der Jahresmietpreis zusammen aus dem Mietwert ohne Berücksichtigung des Betriebszinssatzes, multipliziert mit dem Mietflächen-Quotienten und dem Raumqualitätsfaktor. Dabei kommt folgende Formel zur Anwendung: Mietpreis = MW x (HNFMF / HNF GEB) x QR.

4. Die Höhe des Mietzinses für Schulgebäude, Schulräume und Sportanlagen wird bei Abschluss des Mietvertrages anhand der aktuellen Mietzinsparameter ermittelt. Der Mietwert eines Gebäudes wird alle fünf Jahre an die aktuellen Mietzinsparameter angepasst.

5. Bei wertvermehrenden Investitionen im Umfang von mehr als 5 Prozent des Neuwertes erfolgt eine frühzeitige Anpassung des Mietzinses auf den nächsten 1. August durch Anpassung des Zustand-Quotienten.

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