640.31
CH-BL
§ 3 Verordnung über den Erwerb und die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse von Schulbauten - Ordentliche Altersentwertung
Allgemeines
§ 3 Verordnung über den Erwerb und die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse von Schulbauten · Ordentliche Altersentwertung
1. Die ordentliche Altersentwertung kann auf 2 Arten erfolgen
a. mittels linearer Entwertung über die Betrachtung der Gesamtlebensdauer eines Sachwertes, wobei sich die Gesamtlebensdauer für die Bestandteile jeder Sachwertkategorie nach Anhang 1 richtet;
b. mittels Zeitwerteinschätzung in Prozent des Gebäudeneuwertes gemäss der Systematik «STRATUS Gebäude» von Basler & Hoffmann aus dem Jahr 2006.