640.31
CH-BL
§ 13 Verordnung über den Erwerb und die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse von Schulbauten - Wertermittlung für das Betriebsinventar
Eigentumsentflechtung von Schulbauten mit gemischten Eigentumsverhältnissen[[1]](#titletitle_text_fn_299103_2_1_c)
§ 13 Verordnung über den Erwerb und die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse von Schulbauten · Wertermittlung für das Betriebsinventar
1. Bei einer Eigentumsentflechtung gemäss § 1 Abs. 2 Bst. d wird das Betriebsinventar bei der Wertermittlung nicht berücksichtigt.
2. Bei einer Eigentumsentflechtung gemäss § 1 Abs. 2 Bst. c ermittelt sich der Wert des Betriebsinventars sinngemäss nach § 8.