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640.31 CH-BL

§ 13 Verordnung über den Erwerb und die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse von Schulbauten - Wertermittlung für das Betriebsinventar

Eigentumsentflechtung von Schulbauten mit gemischten Eigentumsverhältnissen[[1]](#titletitle_text_fn_299103_2_1_c)
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§ 13 Verordnung über den Erwerb und die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse von Schulbauten · Wertermittlung für das Betriebsinventar

1. Bei einer Eigentumsentflechtung gemäss § 1 Abs. 2 Bst. d wird das Betriebsinventar bei der Wertermittlung nicht berücksichtigt.

2. Bei einer Eigentumsentflechtung gemäss § 1 Abs. 2 Bst. c ermittelt sich der Wert des Betriebsinventars sinngemäss nach § 8.

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