Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.221 BM2MP2 CH-BL

§ 9 Reglement über Aufnahmen und Übertritte - Wechsel des Berufsfelds in der FMS der Gymnasien

Übertritte - Wechsel des Schwerpunktfaches in der Maturitätsabteilung und des Berufsfelds an der FMS der Gymnasien
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§ 9 Reglement über Aufnahmen und Übertritte · Wechsel des Berufsfelds in der FMS der Gymnasien

1. Ein Wechsel des Berufsfelds in der FMS der Gymnasien ist bis spätestens auf Mitte des 2. Schuljahrs möglich, sofern in den entsprechenden Kursen freie Plätze vorhanden sind. Ein späterer Wechsel ist nur mit Rückversetzung möglich.

2. Über Wechsel des Berufsfelds im Laufe des 2. Schuljahrs entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache mit dem Klassenkonvent.

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