640.221
BM2MP2
CH-BL
§ 8 Reglement über Aufnahmen und Übertritte - Wechsel des Schwerpunktfachs in der Maturitätsabteilung der Gymnasien
Übertritte - Wechsel des Schwerpunktfaches in der Maturitätsabteilung und des Berufsfelds an der FMS der Gymnasien
§ 8 Reglement über Aufnahmen und Übertritte · Wechsel des Schwerpunktfachs in der Maturitätsabteilung der Gymnasien
1. Der Wechsel des Schwerpunktfachs in der Maturitätsabteilung der Gymnasien ist auf Beginn des 2. Schuljahrs unter folgenden Bedingungen möglich
a. positiver Verlauf der Eignungsabklärung;
b. selbständige Aneignung der nötigen Vorkenntnisse im gewählten Schwerpunktfach.
2. Die Schulleitung entscheidet nach Rücksprache mit dem Klassenkonvent und aufgrund der Eignungsabklärung, ob das Schuljahr wiederholt werden muss.
3. Über Ausnahmen und Wechsel im Laufe des Schuljahrs entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache mit dem Klassenkonvent.