Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.221 BM2MP2 CH-BL

§ 7 Reglement über Aufnahmen und Übertritte - Übertritt aus der Maturitätsabteilung bzw. FMS der Gymnasien in die WMS oder lehrbegleitende BMS (BM 1)

Übertritte - Übertritte in die BMS und WMS
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§ 7 Reglement über Aufnahmen und Übertritte · Übertritt aus der Maturitätsabteilung bzw. FMS der Gymnasien in die WMS oder lehrbegleitende BMS (BM 1)

1. Über den Übertritt aus der Maturitätsabteilung bzw. der FMS des Gymnasiums in die WMS oder BM 1 entscheidet die Schulleitung der aufnehmenden Schule.

2. Für den Besuch der lehrbegleitenden BMS (BM 1) ist ein Lehrvertrag Voraussetzung.

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