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640.221 BM2MP2 CH-BL

§ 6 Reglement über Aufnahmen und Übertritte - Übertritt aus der FMS an die Maturitätsabteilung der Gymnasien

Übertritte - Übertritte ins Gymnasium und die Fachmittelschule (FMS)
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§ 6 Reglement über Aufnahmen und Übertritte · Übertritt aus der FMS an die Maturitätsabteilung der Gymnasien

1. Der Übertritt aus der FMS an die Maturitätsabteilung ist jeweils auf Beginn des Schuljahrs möglich. Der Übertritt erfolgt grundsätzlich mit Rückversetzung. Der Aufnahmestatus ist definitiv.

2. Die Voraussetzungen für einen Übertritt sind

a. ein Notendurchschnitt von mindestens 5.0 in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und Biologie;

b. ein Nachweis von Kenntnissen im gewählten Schwerpunktfach, z. B. durch eine Eignungsabklärung.

3. Massgebend für das Erfüllen der Bedingungen ist das letzte Zeugnis bzw. nach erfolgreichem Erwerb des Fachmittelschulausweises oder der Fachmaturität der Fachmittelschulausweis.

4. Über Ausnahmen und über Übertritte im Laufe des Schuljahrs entscheidet die Schulleitung, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Klassenkonvent.

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