640.221
BM2MP2
CH-BL
§ 5 Reglement über Aufnahmen und Übertritte - Übertritt aus der Maturitätsabteilung in die FMS der Gymnasien
Übertritte - Übertritte ins Gymnasium und die Fachmittelschule (FMS)
§ 5 Reglement über Aufnahmen und Übertritte · Übertritt aus der Maturitätsabteilung in die FMS der Gymnasien
1. Der Übertritt von der Maturitätsabteilung an die FMS am Ende des 1. Schuljahrs ist möglich. Der Übertritt in das 1. Schuljahr der FMS entspricht einer Aufnahme gemäss Laufbahnverordnung und richtet sich nach den entsprechenden Übertrittsbedingungen.
2. Der direkte Übertritt in das 2. Schuljahr der FMS ist möglich, wenn der Durchschnitt im Zeugnis des 1. Schuljahrs am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Biologie, Mathematik, Geschichte, Geographie, Bildnerisches Gestalten und/oder Musik sowie Sport mindestens 4.0 beträgt.
3. Über Ausnahmen und Übertritte im Laufe des Schuljahrs entscheidet die Schulleitung gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Klassenkonvent. Sie kann den Übertritt an eine Rückversetzung binden.