§ 4 Reglement über Aufnahmen und Übertritte - Übertritt aus der Wirtschaftsmittelschule (WMS) und der Berufsmaturitätsschule (BMS)
§ 4 Reglement über Aufnahmen und Übertritte · Übertritt aus der Wirtschaftsmittelschule (WMS) und der Berufsmaturitätsschule (BMS)
1. Ein Übertritt aus der WMS oder BMS an die Maturitätsabteilung oder an die FMS der Gymnasien ist auf Beginn des Schuljahrs möglich
a. Der Übertritt in das 1. Schuljahr der Maturitätsabteilung oder der FMS entspricht einer regulären Aufnahme. Es gelten die entsprechenden Übertrittsbedingungen der Laufbahnverordnung.
b. Der Übertritt auf Beginn des 2. oder 3. Schuljahrs erfolgt nach einer Leistungsabklärung.
2. Die Schulleitung entscheidet aufgrund der Leistungsabklärung, ob und in welche Jahrgangsstufe ein Übertritt möglich ist. Eine Rückversetzung ist möglich, der Eintritt in das 3. Schuljahr der FMS ist nicht möglich.
3. Über Ausnahmen und Übertritte im Laufe des Schuljahrs sowie Übertritten aus der BM 2 entscheidet die Schulleitung gegebenenfalls nach einer Leistungsabklärung.