640.214
QNWAQPQ
CH-BL
§ 9 Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft - Fernbleiben von Qualifikationsnachweisen und unredliches Verhalten anlässlich eines QNW
§ 9 Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft · Fernbleiben von Qualifikationsnachweisen und unredliches Verhalten anlässlich eines QNW
1. Das Fernbleiben von einem angekündigten QNW hat in der Regel die Ansetzung eines Termins für einen erneuten QNW zur Folge.
2. Unredliches Verhalten in einem QNW wird mit einem Abzug in der Bewertung oder mit dem Einziehen und der Annullierung des QNW geahndet.
3. Die Lehrperson kommuniziert im Voraus, welche Abzüge bei unredlichem Verhalten drohen.
4. Bei Annullierung des QNW ist die Lehrperson berechtigt, einen Semester-QNW anzusetzen.