640.214
QNWAQPQ
CH-BL
§ 4 Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft - Leistungsbeurteilung
§ 4 Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft · Leistungsbeurteilung
1. Die Leistungsbeurteilung erfolgt in Noten von 6 bis 1. Die Noten 4 und höhere bezeichnen genügende, Noten unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen.
2. Notenskala
a. Sehr gut = 6
b. Gut = 5
c. Genügend = 4
d. Ungenügend = 3
e. Schwach = 2
f. Sehr schwach / Nicht ausgeführt = 1