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640.214 QNWAQPQ CH-BL

§ 4 Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft - Leistungsbeurteilung

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§ 4 Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft · Leistungsbeurteilung

1. Die Leistungsbeurteilung erfolgt in Noten von 6 bis 1. Die Noten 4 und höhere bezeichnen genügende, Noten unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen.

2. Notenskala

a. Sehr gut = 6

b. Gut = 5

c. Genügend = 4

d. Ungenügend = 3

e. Schwach = 2

f. Sehr schwach / Nicht ausgeführt = 1

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