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640.214 QNWAQPQ CH-BL

§ 3 Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft - Noten

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§ 3 Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft · Noten

1. Noten bewerten messbare Leistungen, insbesondere Wissen, Erkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie überprüfbare Kompetenzen und Haltungen.

2. Die QNW während des Semesters werden mit ganzen, halben, Viertels- oder Zehntelsnoten bewertet.

3. Der Durchschnitt aller Noten von QNW wird für die Zeugnisnote auf die nächste halbe Note gerundet; ergibt sich eine Viertelsnote, so ist die Zeugnisnote aufzurunden.

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