640.214
QNWAQPQ
CH-BL
§ 3 Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft - Noten
§ 3 Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft · Noten
1. Noten bewerten messbare Leistungen, insbesondere Wissen, Erkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie überprüfbare Kompetenzen und Haltungen.
2. Die QNW während des Semesters werden mit ganzen, halben, Viertels- oder Zehntelsnoten bewertet.
3. Der Durchschnitt aller Noten von QNW wird für die Zeugnisnote auf die nächste halbe Note gerundet; ergibt sich eine Viertelsnote, so ist die Zeugnisnote aufzurunden.