640.213
CH-BL
§ 8a Reglement über die Leistungsbeurteilung an den basellandschaftlichen Gymnasien - Übergangsbestimmung
§ 8a Reglement über die Leistungsbeurteilung an den basellandschaftlichen Gymnasien · Übergangsbestimmung
1. Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2014 in das Gymnasium eingetreten sind, gilt das Reglement in der Version vom 10. August 2005.
2. Bei Remotionen oder anderen Verzögerungen der schulischen Laufbahn sowie bei Beschleunigungen derselben kommen die Bestimmungen für die entsprechende Jahrgangsstufe zur Anwendung.