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640.213 CH-BL

§ 7 Reglement über die Leistungsbeurteilung an den basellandschaftlichen Gymnasien - Notenschluss

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§ 7 Reglement über die Leistungsbeurteilung an den basellandschaftlichen Gymnasien · Notenschluss

1. Nach Notenschluss können Nachholprüfungen oder Leistungserhebungen, die für das Zeugnis der folgenden Beurteilungsperiode zählen, angesetzt werden.

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