§ 4 Reglement über die Leistungsbeurteilung an den basellandschaftlichen Gymnasien - Arten von Leistungserhebungen
§ 4 Reglement über die Leistungsbeurteilung an den basellandschaftlichen Gymnasien · Arten von Leistungserhebungen
1. Folgende Arten von Leistungserhebungen bestehen
a. schriftlich;
b. mündlich;
c. gestalterisch;
d. praktisch;
e sportlich.
2. Es bestehen folgende Durchführungsformen von Leistungserhebungen
a. analog;
b. digital.
3. Kommen digitale Tools zum Einsatz, die besondere Risiken mit sich bringen, müssen diese vorgängig den datenschutzrechtlichen Prüfprozess gemäss § 12 IDG durchlaufen.
4. Die Schulen definieren im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts ihres Schulprogramms folgende Eckpfeiler für Leistungserhebungen
a. Prüfungsinhalte und Anforderungsniveau;
b. Ausgestaltungsform der analogen Leistungserhebungen;
c. Ausgestaltungsform der digitalen Leistungserhebungen;
d. IT-Infrastruktur für die jeweiligen Prüfungsformen;
e. alternative Leistungserhebung bei Störung der IT-Infrastruktur;
f. Form der eidesstattlichen Erklärung für analoge und digitale Leistungserhebungen.