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§ 4 Reglement über die Leistungsbeurteilung an den basellandschaftlichen Gymnasien - Arten von Leistungserhebungen

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§ 4 Reglement über die Leistungsbeurteilung an den basellandschaftlichen Gymnasien · Arten von Leistungserhebungen

1. Folgende Arten von Leistungserhebungen bestehen

a. schriftlich;

b. mündlich;

c. gestalterisch;

d. praktisch;

e sportlich.

2. Es bestehen folgende Durchführungsformen von Leistungserhebungen

a. analog;

b. digital.

3. Kommen digitale Tools zum Einsatz, die besondere Risiken mit sich bringen, müssen diese vorgängig den datenschutzrechtlichen Prüfprozess gemäss § 12 IDG durchlaufen.

4. Die Schulen definieren im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts ihres Schulprogramms folgende Eckpfeiler für Leistungserhebungen

a. Prüfungsinhalte und Anforderungsniveau;

b. Ausgestaltungsform der analogen Leistungserhebungen;

c. Ausgestaltungsform der digitalen Leistungserhebungen;

d. IT-Infrastruktur für die jeweiligen Prüfungsformen;

e. alternative Leistungserhebung bei Störung der IT-Infrastruktur;

f. Form der eidesstattlichen Erklärung für analoge und digitale Leistungserhebungen.

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