Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
640.211a CH-BL

§ 5 Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P5, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft - Durchführung bei Schülerinnen und Schülern mit Nachteilsausgleich oder mit individuellen Lernzielen

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P6, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft · Durchführung bei Schülerinnen und Schülern mit Nachteilsausgleich oder mit individuellen Lernzielen

1. Schülerinnen und Schüler mit Nachteilsausgleich gemäss § 18 der Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) vom 11. Juni 2013 oder mit individuellen Lernzielen gemäss § 19 der Laufbahnverordnung nehmen an den Checks teil.

2. Für Schülerinnen und Schüler mit Nachteilsausgleich wird die Durchführung der Checks entsprechend der festgelegten Massnahmen angepasst; ihre Ergebnisse fliessen in den Klassendurchschnitt ein.

3. Die mit dem Vermerk individuelle Lernziele zum Check angemeldeten Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Standortbestimmung; ihre Ergebnisse fliessen nicht in den Klassendurchschnitt ein.

← § 4 Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P6, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P5, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft - Gegenstand und Geltungsbereich § 6 Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P6, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →