640.211a
CH-BL
§ 5 Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P5, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft - Durchführung bei Schülerinnen und Schülern mit Nachteilsausgleich oder mit individuellen Lernzielen
Allgemeine Bestimmungen
§ 5 Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P6, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft · Durchführung bei Schülerinnen und Schülern mit Nachteilsausgleich oder mit individuellen Lernzielen
1. Schülerinnen und Schüler mit Nachteilsausgleich gemäss § 18 der Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) vom 11. Juni 2013 oder mit individuellen Lernzielen gemäss § 19 der Laufbahnverordnung nehmen an den Checks teil.
2. Für Schülerinnen und Schüler mit Nachteilsausgleich wird die Durchführung der Checks entsprechend der festgelegten Massnahmen angepasst; ihre Ergebnisse fliessen in den Klassendurchschnitt ein.
3. Die mit dem Vermerk individuelle Lernziele zum Check angemeldeten Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Standortbestimmung; ihre Ergebnisse fliessen nicht in den Klassendurchschnitt ein.
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Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P5, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft - Gegenstand und Geltungsbereich
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