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640.211a CH-BL

§ 2 Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P5, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P6, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft · Zweck

1. Die Checks sind Instrumente der Kompetenzbeurteilung, mit deren Hilfe Ergebnisse von Lernvorgängen gemessen und nutzbar gemacht werden können.

2. Sie dienen dem individualisierten Unterricht und den angepassten Lernarrangements.

3. Die Resultate der Checks stellen eine Orientierungshilfe für die Schullaufbahn und der beruflichen Zukunft der Schülerinnen und Schüler dar.

4. Die aus den Checks gewonnenen Daten dienen der internen und externen Evaluation und den damit verbundenen Zwecken der Qualitätssicherung.

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