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640.211a CH-BL

§ 10 Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P5, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft - Schulleitung

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§ 10 Reglement betreffend Durchführung der Leistungstests (Check P3, P6, S2 und S3) für die Volksschule Basel-Landschaft · Schulleitung

1. Die Schulleitung erhält

a. die errechneten Klassendurchschnitte jeder Klasse der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen mit Angabe des 4-kantonalen Durchschnitts;

b. die errechneten Schuldurchschnitte jeder in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schule mit Angabe des 4-kantonalen Durchschnitts;

c. Einsicht in die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler ihrer Schule, wenn und soweit es zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

2. Die Mittelwerte der Schulen werden anhand der Schülerinnen und Schüler und nicht anhand der Klassen berechnet.

3. Die Schulleitung informiert im Rahmen der internen Evaluation den Schulrat für die in dessen Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen über die errechneten Schuldurchschnitte mit Angabe des 4-kantonalen Durchschnitts.

4. Die Schulleitungen dürfen sich im Rahmen der Schulentwicklung über die Ergebnisse der Checks nach Abs. 1 Bst. b austauschen.

5. Die Herausgabe von Ergebnissen an andere Personen oder Stellen ist untersagt.

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