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§ 9 Reglement über die Leistungsbeurteilung an der Volksschule des Kantons Basel-Landschaft - Zeugnisabgabe

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§ 9 Reglement über die Leistungsbeurteilung an der Volksschule des Kantons Basel-Landschaft · Zeugnisabgabe

1. Die Zeugnisse werden in der Regel 1 Woche nach Notenschluss, jedoch spätestens am Ende der zweitletzten Woche vor Ende der Beurteilungsperiode (Semester oder Schuljahr), abgegeben. Im 2. Semester der 3. Klasse der Sekundarschule wird lediglich eine Kopie ausgehändigt. Ausnahmen beschliesst die Schulleitung.

2. Das Zeugnis bzw. die Kopie des Zeugnisses ist innert Wochenfrist unterzeichnet zurückzugeben. Ausnahmen beschliesst die Klassenlehrperson.

3. Wird das Zeugnis nicht innert Frist oder ohne Unterschrift der Erziehungsberechtigten zurückgegeben, nimmt die Klassenlehrperson Kontakt mit den Erziehungsberechtigten auf.

4. Wird die Unterschrift verweigert, wird der Vermerk «Kenntnisnahme verweigert» im Zeugnis vermerkt.

5. Das Originalzeugnis am Ende des 2. Semesters der 3. Klasse der Sekundarschule wird unmittelbar vor den Sommerferien abgegeben, sofern die Schülerin oder der Schüler allen Verpflichtungen gegenüber der Schule nachgekommen ist.

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