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§ 7 Reglement über die Leistungsbeurteilung an der Volksschule des Kantons Basel-Landschaft - Notenschluss

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§ 7 Reglement über die Leistungsbeurteilung an der Volksschule des Kantons Basel-Landschaft · Notenschluss

1. Der Notenschluss erfolgt in der Primarschule, in der 1. und 2. Klasse der Sekundarschule sowie im 2. Semester der 3. Klasse der Sekundarschule in der Regel am Ende der drittletzten Woche vor den Sommerferien. Ausnahmen, maximal 1 Woche abweichend zur Regelung, beschliesst die Schulleitung.

2. Der Notenschluss für das 1. Semester der 3. Klasse der Sekundarschule wird durch die Schulleitung einheitlich festgelegt und frühestens auf Freitag vor den Weihnachtsferien angesetzt.

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