640.211
CH-BL
§ 6a Reglement über die Leistungsbeurteilung an der Volksschule des Kantons Basel-Landschaft - Verfahren zur Bestimmung der Zeugnisprädikate und zur Errechnung der Zeugnisnoten
§ 6a Reglement über die Leistungsbeurteilung an der Volksschule des Kantons Basel-Landschaft · Verfahren zur Bestimmung der Zeugnisprädikate und zur Errechnung der Zeugnisnoten
1. Zeugnisprädikate geben den Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler am Ende der Beurteilungsperiode zusammenfassend wieder.
2. Der Durchschnitt aller Noten von Leistungserhebungen wird für die Zeugnisnote auf die nächste halbe Note gerundet; ergibt sich eine Viertelnote, so ist die Zeugnisnote aufzurunden.