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§ 10 Reglement über die Leistungsbeurteilung an der Volksschule des Kantons Basel-Landschaft - Übergangsbestimmungen

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§ 10 Reglement über die Leistungsbeurteilung an der Volksschule des Kantons Basel-Landschaft · Übergangsbestimmungen

1. Für die Sekundarschule gilt das Reglement ab Schuljahr 2022/23.

2. Für die Primarschule gilt das Reglement nach einer 1-jährigen Übergangsdauer ab Schuljahr 2023/24.

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