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640.21 IAVSEKII CH-BL

§ 8 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Checks

Allgemeine Bestimmungen
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§ 8 Laufbahnverordnung · Checks

1. Checks sind Leistungstests im Rahmen des Bildungsraums Nordwestschweiz. Sie dienen der individuellen Förderung und als Orientierungshilfe. Die Checks auf der Sekundarstufe I sind überdies Bestandteil des Abschlusszertifikats.

2. Die Checks finden in der 3. und 5. Klasse Primarschule sowie in der 2. und 3. Klasse Sekundarschule statt.

3. Die Checks sind obligatorisch.

4. Die Auswertung erfolgt durch eine unabhängige Stelle.

5. ...

6. Das Nähere regelt das Reglement.

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