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640.21 IAVSEKII CH-BL

§ 71 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 71 Laufbahnverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.

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