640.21
IAVSEKII
CH-BL
§ 7 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Vergleichsarbeiten
Allgemeine Bestimmungen
§ 7 Laufbahnverordnung · Vergleichsarbeiten
1. Vergleichsarbeiten sind Leistungserhebungen nach lernziel- oder kompetenzorientierten Bezugsnormen, die mit den erreichten Leistungen bzw. dem Kompetenzstand einer Vergleichsgruppe ausgewertet werden können.
2. Durchführung und Bewertung liegen in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.