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640.21 IAVSEKII CH-BL

§ 7 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Vergleichsarbeiten

Allgemeine Bestimmungen
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§ 7 Laufbahnverordnung · Vergleichsarbeiten

1. Vergleichsarbeiten sind Leistungserhebungen nach lernziel- oder kompetenzorientierten Bezugsnormen, die mit den erreichten Leistungen bzw. dem Kompetenzstand einer Vergleichsgruppe ausgewertet werden können.

2. Durchführung und Bewertung liegen in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.

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