640.21
IAVSEKII
CH-BL
§ 57 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Inhalte der Beurteilung an der Fachmittelschule und an der Maturitätsabteilung des Gymnasiums
Sekundarstufe II - Inhalte und Formen der Beurteilung
§ 57 Laufbahnverordnung · Inhalte der Beurteilung an der Fachmittelschule und an der Maturitätsabteilung des Gymnasiums
1. Die Beurteilung umfasst die Leistungsbeurteilung und die Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens der Schülerin oder des Schülers.