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640.21 IAVSEKII CH-BL

§ 57 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Inhalte der Beurteilung an der Fachmittelschule und an der Maturitätsabteilung des Gymnasiums

Sekundarstufe II - Inhalte und Formen der Beurteilung
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§ 57 Laufbahnverordnung · Inhalte der Beurteilung an der Fachmittelschule und an der Maturitätsabteilung des Gymnasiums

1. Die Beurteilung umfasst die Leistungsbeurteilung und die Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens der Schülerin oder des Schülers.

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