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640.21 IAVSEKII CH-BL

§ 47 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Abschlusszertifikat

Sekundarstufe I - Volksschulabschluss und Abschlusszertifikat
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§ 47 Laufbahnverordnung · Abschlusszertifikat

1. Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende der Volksschule ein Abschlusszertifikat.

2. Dieses enthält

a. * die Ergebnisse des Checks S2 in der 2. Klasse der Sekundarstufe I;

b. * die Noten des Zeugnisses am Ende des Schuljahres der 3. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch sowie die Durchschnittsnote der Fächer Biologie und Physik;

c. das Ergebnis der Projektarbeit des 2. Semesters der 3. Klasse der Sekundarstufe I;

d. * das Ergebnis des Checks S3 in der 3. Klasse der Sekundarstufe I.

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