640.21
IAVSEKII
CH-BL
§ 40 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Zeugnis und Beförderungsentscheid
Sekundarstufe I - Beförderung
§ 40 Laufbahnverordnung · Zeugnis und Beförderungsentscheid
1. Am Ende der 1. und der 2. Klasse wird ein Zeugnis mit Entscheid über die Beförderung oder Nichtbeförderung ausgestellt.
2. Am Ende des 1. Semesters der 3. Klasse wird ein Zeugnis ohne Beförderungsentscheid ausgestellt.
3. Am Ende des 2. Semesters der 3. Klasse wird ein Zeugnis ohne Beförderungsentscheid ausgestellt. Dieses umfasst die bewerteten Leistungsbeurteilungen des ganzen Schuljahres.