640.21
IAVSEKII
CH-BL
§ 4 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Arten von Bezugsnormen
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Laufbahnverordnung · Arten von Bezugsnormen
1. Die individuelle Bezugsnorm stellt den Lernzuwachs bzw. die Kompetenzentwicklung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers fest.
2. Die lernzielorientierte Bezugsnorm vergleicht die Lernleistung bzw. den Kompetenzstand mit den vorgegebenen Bildungszielen und Orientierungspunkten des jeweiligen Lehrplans.
3. Die Bezugsnorm der Vergleichsgruppe vergleicht die Lernleistung bzw. den Kompetenzstand mit den erreichten Leistungen bzw. Kompetenzen anderer Schülerinnen und Schüler der Klasse, anderer Klassen oder des Schuljahrgangs.