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640.21 IAVSEKII CH-BL

§ 26 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Formen der Beurteilung im Kindergarten

Primarstufe - Inhalte und Formen der Beurteilung
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§ 26 Laufbahnverordnung · Formen der Beurteilung im Kindergarten

1. In der Mitte jeden Schuljahres führt die Lehrerin oder der Lehrer mit den Erziehungsberechtigten ein Standortgespräch auf der Grundlage der Leistungsbeurteilung, der Gesamtbeurteilung, der allgemeinen Lerndiagnostik und der Selbsteinschätzung. Im Standortgespräch erfolgt eine Empfehlung für die weitere schulische Laufbahn.

2. Über das Standortgespräch wird eine Aktennotiz erstellt.

3. Am Ende der Kindergartenzeit wird eine Bestätigung des Unterrichtsbesuchs ausgestellt. Diese enthält einen Hinweis auf die Inanspruchnahme von Massnahmen der Sonderschulung.

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