640.21
IAVSEKII
CH-BL
§ 17 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Reglemente
Zeugnis und Beförderungsentscheid
§ 17 Laufbahnverordnung · Reglemente
1. Auf Antrag des Amts für Volksschulen, der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen und der Hauptabteilung Berufsbildung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH) erlässt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Reglemente zur Leistungsbeurteilung, insbesondere über die Art, Durchführung und Gewichtung der Leistungserhebungen, je für die einzelnen Bereiche.