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640.21 IAVSEKII CH-BL

§ 17 Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) - Reglemente

Zeugnis und Beförderungsentscheid
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§ 17 Laufbahnverordnung · Reglemente

1. Auf Antrag des Amts für Volksschulen, der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen und der Hauptabteilung Berufsbildung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH) erlässt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Reglemente zur Leistungsbeurteilung, insbesondere über die Art, Durchführung und Gewichtung der Leistungserhebungen, je für die einzelnen Bereiche.

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