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CH-BL
§ 7 Gesetz über die Sportförderung - Regionale Sportanlagen
§ 7 Gesetz über die Sportförderung · Regionale Sportanlagen
1. Der Kanton kann im Rahmen der bewilligten Kredite, auch in Zusammenarbeit mit Gemeinden und mit Mitteln aus dem Swisslos Sportfonds, regionale Sportanlagen mitfinanzieren.
2. Er stellt die Koordination der Sportanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung mit Hilfe eines kantonalen Sportanlagen-Konzepts (KASAK) sicher.