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630.11 CH-BL

§ 5 Verordnung über die Sportförderung - Beratung

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§ 5 Verordnung über die Sportförderung · Beratung

1. Der Kanton bietet im Breiten- und Leistungssport Beratungsleistungen für Sportvereine, Sportverbände, Gemeinden, Jugendorganisationen, Schulen sowie Sportlerinnen und Sportler an.

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