630.11
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Sportförderung - Beratung
§ 5 Verordnung über die Sportförderung · Beratung
1. Der Kanton bietet im Breiten- und Leistungssport Beratungsleistungen für Sportvereine, Sportverbände, Gemeinden, Jugendorganisationen, Schulen sowie Sportlerinnen und Sportler an.