615.12
CH-BL
§ 4 Verordnung über den Tierschutz (Tierschutzverordnung) - Baubewilligungsgesuche
§ 4 Tierschutzverordnung · Baubewilligungsgesuche
1. Baugesuche, welche Tierhaltungen betreffen, sind der Fachstelle zur Stellungnahme zu unterbreiten. Auflagen der Fachstelle sind bindend.