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615.11 CH-BL

§ 9a Verordnung über die Vergütung und Gebühren des kantonalen Veterinärdienstes - Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit

Gebühren
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§ 9a Verordnung über die Vergütung und Gebühren des kantonalen Veterinärdienstes · Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit

1. Die Gebühren für die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit betragen pro Tier

a. für die Erstimpfung: 3 Fr.

b. für Folgeimpfungen: 1.50 Fr.

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