615.11
CH-BL
§ 9a Verordnung über die Vergütung und Gebühren des kantonalen Veterinärdienstes - Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit
Gebühren
§ 9a Verordnung über die Vergütung und Gebühren des kantonalen Veterinärdienstes · Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit
1. Die Gebühren für die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit betragen pro Tier
a. für die Erstimpfung: 3 Fr.
b. für Folgeimpfungen: 1.50 Fr.