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615.11 CH-BL

§ 7 Verordnung über die Vergütung und Gebühren des kantonalen Veterinärdienstes - Veterinärzertifikate

Gebühren
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§ 7 Verordnung über die Vergütung und Gebühren des kantonalen Veterinärdienstes · Veterinärzertifikate

1. Für Veterinärzertifikate betragen die Gebühren für

a. Tiere und tierische Produkte nach Zeitaufwand, pro Stunde: 140 Fr.; mindestens jedoch: 50 Fr.

b. die Bestätigung und Beglaubigung von vorbereiteten Zertifikaten: 50 Fr.

c. Eintragungen im Heimtierausweis: 25 Fr.

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