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615.11 CH-BL

§ 11 Verordnung über die Vergütung und Gebühren des kantonalen Veterinärdienstes - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 11 Verordnung über die Vergütung und Gebühren des kantonalen Veterinärdienstes · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Juli 2007 in Kraft.

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