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604.111 CH-BL

§ 9 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland - Sorgfaltspflicht

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§ 9 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland · Sorgfaltspflicht

1. Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln.

2. Wer Medien ausleiht, ist verpflichtet, sich bei der Ausgabe vom ordnungsgemässen Zustand und der Vollständigkeit der Medien zu überzeugen.

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