604.111
CH-BL
§ 8 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland - Mahnungen
Nutzung des Ausleihangebots
§ 8 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland · Mahnungen
1. Die ausgeliehenen Medien sind bis spätestens zum Ablauf der jeweiligen Ausleihfrist zurückzugeben.
2. Bei Überschreitung der Ausleihfrist ergeht eine Mahnung, und es ist eine Gebühr gemäss § 5 Abs. 5 geschuldet. Dies gilt unabhängig vom Erhalt der Mahnung.
3. Es werden maximal 3 Mahnungen mit entsprechenden Fristen ausgesprochen. Die Mahnfristen werden in den Nutzungsbedingungen geregelt.
4. Werden die Medien nicht spätestens innert der 3. Mahnfrist zurückgegeben, gelten sie als verloren. Die Benutzerin oder der Benutzer schuldet der Kantonsbibliothek in diesem Fall die Kosten für eine Ersatzbeschaffung sowie Bearbeitungsgebühren gemäss § 5 Abs. 6.
5. Die Rückgabe des Mediums hebt die Zahlungspflicht gemäss Abs. 4 nicht auf.