Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
604.111 CH-BL

§ 16 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland - Übergangsbestimmungen

Weiteres
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 16 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland · Übergangsbestimmungen

1. Die Ansätze für die Gebühren gemäss § 5 Abs. 1 Bst. a und d gelten ab dem 1. Januar 2025. Bis dahin gelten für die betreffenden Abonnemente die bisherigen Gebührenansätze gemäss der Bibliotheksordnung vom 7. Juni 2012.

← § 15 Tarifordnung für die Kantonsbibliothek Baselland Gegenstand

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →